AGBs zum Basar rund ums Kind in Laage
Durchgeführt vom Verein zur Förderung des RecknitzCampus Laage e.V. (im weiteren Förderverein)
- Der Verkäufer kennzeichnet alle Waren (saubere, saisonbedingte Kleidung, Spielsachen, neue/neuwertige Schuhe etc.) mit einem deutlich sichtbar angebrachten Schild (Visitenkarten-Größe) mit folgenden Angaben: Verkaufs-Nr., Artikelbezeichnung, Größe, Preis. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Schild bitte aus Zeichen- oder Tonkarton ist und gut mit einem Band (aus Erfahrung empfehlen wir Geschenkband) angebracht wurde, ansonsten können die Artikel nicht angenommen und zum Verkauf angeboten werden! Festgeklebte Schilder jeglicher Art werden nicht akzeptiert! Ferner sind die Transportbehälter (Umzugskartons / Plastikkisten) von außen und im inneren des Deckels gut sichtbar mit der Verkaufs-Nr. zu kennzeichnen!
- Der Verkäufer legt den Preis eigenverantwortlich fest. Bitte beachten: nur in 0,50 € Schritten die Preise wählen (Beispiele: 1,00 € oder 7,50 € etc.) Beim Verkauf durch den Förderverein werden keine Rabatte gewährt!
- Die Annahme der Verkaufsgegenstände findet am Vortag des Basars ab 16.15 Uhr bis 17.30 Uhr in den Recknitzhallen Laage statt. Angenommen werden max. 3 Kartons mit einer Füllmenge von max. 80 L. Zwei Kartons dürfen mit Kleidung befüllt werden und nur einer mit Spielsachen. Größere Spielzeuge oder Zubehörteile wie z. Bsp. Kinderwagen, Kindersitze etc. dürfen auch gut beschriftet abgegeben werden.
- Der Verkäufer entrichtet eine Teilnahmegebühr in Höhe von 10 € pauschal, bei einem Verkaufswert bis 100,00 €. Ab 100,01 € werden 10 % des Verkaufswertes als Gebühr berechnet. Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt bei Abholung der Verkaufsgegenstände per Verrechnung.
- Am Ende des Basars erhält der Verkäufer die Schilder der in seinem Namen verkauften Waren, den Geldbetrag, der sich aus der Addition der Beträge o.g. Schilder ergibt (abzügl. der Teilnahmegebühr; siehe Pkt. 4) sowie seine nicht verkauften Artikel am Tage des Basars zurück. Die Abholzeit bekommen Sie bei der Abgabe der Sachen mitgeteilt. Eine Prüfung des korrekt erhaltenen Erlöses bitte immer vor Ort vornehmen. Eine Beanstandung im Nachhinein ist nicht möglich.
- Der Förderverein übernimmt keine Haftung für abhandengekommene Artikel oder Beschmutzung der Verkaufsgegenstände!
- Bei Abgabe der Verkaufsgegenstände werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verkäufer in Schriftform vorgelegt. Mit seiner Unterschrift erkennt der Verkäufer diese Geschäftsbedingungen an.
- Bei unentschuldigter Nichtabgabe der Sachen wird ein Strafgeld in Höhe von 10,00 € fällig. Dieses wird durch den Förderverein ggf. durch Überweisung bei Ihnen angefordert. Selbiges gilt für eine zu späte Abholung der Sachen. Hier wird vom Erlös eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 € einbehalten.
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